ImmoZVG24
Suche / Bayern / Bobingen
1 / 8

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer): Donaustraße 34 a, 86399 Bobingen

Donaustraße 34 a, 86399 Bobingen, 86399, Bobingen, Bayern

WohnungK 93/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 8 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Kategorie
Wohnung
Adresse
Donaustraße 34 a, 86399 Bobingen, 86399, Bobingen
Bundesland
Bayern
Amtsgericht
Amtsgericht Augsburg, Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Sitzungssaal Zi.Nr. 101
Aktenzeichen
K 93/2025
Verkehrswert
215.000 €
Versteigerungstermin
Mo., 19. Oktober 2026 um 15:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Lfd. Nr. 1: Eigentumswohnung: 2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Diele, Flur im EG, mit Kellerraum und Sondernutzungsrecht an Terrasse und Gartenfläche; ca. 63 m² Wohnfläche; Baujahr ca. 1989 Lfd. Nr. 2: Tiefgaragenstellplatz

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung

    2 Seiten

    Datei folgt nach dem nächsten Ingest

Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Baujahr
1989

Energieausweis

Wohngebäude · Angaben aus dem vorliegenden Energieausweis

Art des Energieausweises
Energieverbrauchsausweis
Endenergieverbrauch
124 kWh/(m²·a)
Baujahr
1989
Ausgestellt am
27.04.2018

Pflichtangaben nach § 87 GEG für Wohngebäude, soweit sie im Energieausweis bzw. in den Verfahrensunterlagen stehen. Kein Ausweis in den Unterlagen — keine Klasse.

Gutachten und weitere Dateien

  • Gutachten

    29 Seiten

    Datei folgt nach dem nächsten Ingest
  • Exposee

    6 Seiten

    Datei folgt nach dem nächsten Ingest
  • Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten

    4 Seiten

    Datei folgt nach dem nächsten Ingest
  • Gebotsabgabe

    1 Seiten

    Datei folgt nach dem nächsten Ingest

Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

  • 37 Jahre, gerechnet aus Baujahr 1989