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Baugrundstück: Karl-Arnold-Straße 25 c, 48691 Vreden

Karl-Arnold-Straße 25 c, 48691 Vreden, 48691, Vreden, Nordrhein-Westfalen

Grundstück77 K 23/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 8 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Baugrundstück
Kategorie
Grundstück
Adresse
Karl-Arnold-Straße 25 c, 48691 Vreden, 48691, Vreden
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht
Amtsgericht Ahaus, Gebäude II, Sümmermannplatz 5 - Gebäude II -, 48683 Ahaus, Etage 1, Sitzungssaal IV
Aktenzeichen
77 K 23/2025
Verkehrswert
327.000 €
Versteigerungstermin
Mo., 16. November 2026 um 09:30
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Baugrundstück, das mit einem baufälligen Gebäude bebaut istDas Bewertungsgrundstück befindet sich in der Stadt Vreden im Kreis Borken und liegt rd. 500m nördlich des Ortskerns.Das Grundstück hatt eine Fläche von 1,829 qm. Die Grundstücksform ist unregelmäßig zugeschnitten, jedoch insgesamt als gut nutzbar zu beurteilen. Die konkrete Abgrenzung und Geometrie des Grundstücks sind der Flurkarte zu entnehmen.Das Grundstück ist derzeit mit einer ehemaligen gewerblich genutzten Halle sowie weiteren baulichen Anlagen bebaut. Der Gebäudebestand wurde infolge eines Brandereignisses teilweise zerstört und ist insgesamt wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Die verbliebenen baulichen Anlagen sind im Rahmen einer zukünftigen Nutzung vollständig zurückzubauen.Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer wohnbaulichen Nutzung ergibt sich aus dem seit dem Jahr 2020 rechtskräftigen Bebauungsplan, der eine wohnbauliche Entwicklung vorsieht.Die Erschließungsanlage, über die das Bewertungsgrundstück erschlossen wird, ist derzeit noch nicht erstmalig endgültig hergestellt. Es ist daher mit künftig anfallenden Erschließungsbeiträgen zu rechnen, die im Rahmen der Wertermittlung gesondert berücksichtigt werden.Der zusätzlich vorliegende Bauvorbescheid vom 11.07.2023 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie der wesentlichen Bebauungsparameter. Eine eigenständige wertmäßige Berücksichtigung des Bauvorbescheides erfolgt nicht, da die maßgeblichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits durch den Bebauungsplan hinreichend bestimmt sind. Der Bauvorbescheid dient der Plausibilisierung der angesetzten Nutzungskonzeption.

Bekanntmachung

  • Amtliche_Bekanntmachung.pdf

    2 Seiten

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Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Grundbuch
Vreden Blatt 6488

Gutachten und weitere Dateien

  • Gutachten.pdf

    23 Seiten

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  • Merkblatt_fuer_Bietinteressenten.pdf

    3 Seiten

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Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

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