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Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.

Einfamilienhaus, Scheune mit Stalleinbauten: Hauptstraße 5, 55777 Fohren-Linden

Hauptstraße 5, 55777 Fohren-Linden, 55777, Fohren-Linden, Rheinland-Pfalz

Haus11 K 29/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 10 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Einfamilienhaus, Scheune mit Stalleinbauten
Kategorie
Haus
Adresse
Hauptstraße 5, 55777 Fohren-Linden, 55777, Fohren-Linden
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
11 K 29/2025
Verkehrswert
93.300 €
Versteigerungstermin
Mo., 30. November 2026 um 09:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Fohren-Linden Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Fohren-Linden Flur 4, Flurstück 192/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 5 395 1123 BV 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Scheune mit Stalleinbauten; Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Karlo J. Braun, 06242/910771 Der Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Fohren-Linden Flur 4, Flurstück 192/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 5 395 1123 BV 3

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung1.pdf

    2 Seiten

    Datei folgt nach dem nächsten Ingest

Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Noch keine aus Gutachten extrahierten Flächen- oder Objektdaten.

Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.