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Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.
Einfamilienhaus: Burgstraße 5, 67822 Mannweiler
Burgstraße 5, 67822 Mannweiler, 67822, Mannweiler, Rheinland-Pfalz
Status: Termin aktiv
Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 1 Stunde
Ebene 1
Amtliche Daten
Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.
- Objektart
- Einfamilienhaus
- Kategorie
- Haus
- Adresse
- Burgstraße 5, 67822 Mannweiler, 67822, Mannweiler
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Amtsgericht
- Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
- Aktenzeichen
- 1 K 16/2025
- Verkehrswert
- 91.000 €
- Versteigerungstermin
- Mi., 14. Oktober 2026 um 10:30
- Verfahrensart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Termin-Nr.
- 1
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Mannweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Mannweiler 1039 Gebäude- und Freifläche Burgstraße 5 106 265 BV 3 | Objektbeschreibung: Einfamilienhaus, zweigeschossig, unterkellert, Satteldach, Baujahr 1960 Keine Innenbesichtigung Verkehrswert: 91.000,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 02.04.2025 Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Ebene 2
Aufbereitete Daten
Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.
- Grundbuch
- Mannweiler Blatt 265
- Baujahr
- 1960
Ebene 3
ImmoZVG24 Analyse
Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.
Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.
- 66 Jahre, gerechnet aus Baujahr 1960