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Einfamilienhaus: Birkenstraße 2, 67759 Reichsthal

Birkenstraße 2, 67759 Reichsthal, 67759, Reichsthal, Rheinland-Pfalz

Haus2 K 45/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 23 Stunden

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Einfamilienhaus
Kategorie
Haus
Adresse
Birkenstraße 2, 67759 Reichsthal, 67759, Reichsthal
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
2 K 45/2025
Verkehrswert
46.786 €
Versteigerungstermin
Mi., 21. Oktober 2026 um 09:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Reichsthal lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 12 Reichsthal 232/1 Gebäude- und Freifläche Birkenstraße 2 396 159 BV 13 Reichsthal 232/2 Erholungsfläche Birkenstraße 415 159 | Lfd. Nr. 1, BV 12, Fl.St. 232/1 Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss bebautes Grundstück. Wohnfläche ca. 80,64 m². Der bauliche Zustand ist schlecht. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Verkehrswert: 46.785,71 € Lfd. Nr. 2, BV 13, Fl.St. 232/2 Gem. Gutachten handelt es sich um eine hausnahes Gartenland. Verkehrswert: 2.740,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 07.10.2026 (BV 12 Flst. 232/1) und 07.10.2025 (BV 13 Flst. 232/2) in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 07.10.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Grundbuch
Reichsthal Bl. 159

Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

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