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Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.

Einfamilienhaus: Bergstraße 8, 67808 Ruppertsecken

Bergstraße 8, 67808 Ruppertsecken, 67808, Ruppertsecken, Rheinland-Pfalz

Haus2 K 15/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 12 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Einfamilienhaus
Kategorie
Haus
Adresse
Bergstraße 8, 67808 Ruppertsecken, 67808, Ruppertsecken
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
2 K 15/2025
Verkehrswert
1.600 €
Versteigerungstermin
Mi., 11. November 2026 um 09:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

| Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Ruppertsecken 141/6 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 19 572 BV 4 2 Ruppertsecken 141/8 Gebäude- und Freifläche Burgwald 9 318 572 BV 5 Ruppertsecken 141/9 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 8 415 572 BV 5 | Lfd. Nr. 1 = BV 4, Fl.St. 141/6 Gem. Gutachten handelt es sich um rückwärtig gelegenes, kleines dreieckförmiges Grundstück, das nur über das vorderliegende Flurstück 141/9 erreichbar ist. Verkehrswert: 1.600,00 € Lfd. Nr. 2= BV 5, Fl.St. 141/8 und 141/9 Das Flurstück 141/9 ist gem. Gutachten mit einem 3-Familienhaus mit Doppelgarage bebaut; das Flurstück 141/8 ist mit einem 2-Familienhaus bebaut. Verkehrswert: 473.400,00 € Die Flurstücke 141/9 und 141/6 bilden ausweislich des Gutachtens eine wirtschaftliche und baurechtliche Einheit. Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: AssetGate GmbH, Herr Ansorge, Tel.: 030/403687590 oder 0151/58821777 Der Versteigerungsvermerk ist am 13.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 12.03.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Grundbuch
Ruppertsecken Bl. 572

Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.