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Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.
Hotel und Nebengebäude: Mühlenweg, 56587 Waldbreitbach
Mühlenweg, 56587 Waldbreitbach, 56587, Waldbreitbach, Rheinland-Pfalz
Status: Termin aktiv
Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 9 Tagen
Ebene 1
Amtliche Daten
Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.
- Objektart
- Hotel und Nebengebäude
- Kategorie
- Sonderform
- Adresse
- Mühlenweg, 56587 Waldbreitbach, 56587, Waldbreitbach
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Amtsgericht
- Amtsgericht Neuwied, Saal 121
- Aktenzeichen
- 13 K 18/2024
- Verkehrswert
- 1.196.800 €
- Versteigerungstermin
- Fr., 16. Oktober 2026 um 09:00
- Verfahrensart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Termin-Nr.
- 1
Beschreibung
Lfd. Nr. 1 unbebautes Grundstück; Lfd. Nr. 2 unbebautes Grundstück; Lfd. Nr. 3 teilweise bebaut mit einem Hotel und Garagen, ansonsten unbebautes Grundstück Lfd. Nr. 4 teilweise bebaut mit einem Pferdestall, ansonsten unbebautes Grundstück Lfd. Nr. 5 unbebautes Grundstück Lfd. Nr. 6 teilweise bebaut mit einem Pferdestall, ansonsten unbebautes Grundstück Lfd. Nr. 7 teilweise bebaut mit einem Hotel, ansonsten unbebautes Grundstück Lfd. Nr. 8 teilweise bebaut mit einem Hotel, ansonsten unbebautes Grundstück Lfd. Nr. 9 bebaut mit einem Wohnhaus Lfd. Nr. 10 teilweise bebaut mit einem Hotel, ansonsten unbebautes Grundstück Lfd. Nr. 11 unbebautes Grundstück
Hinweis
Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen
Bekanntmachung
- Datei folgt nach dem nächsten Ingest
amtliche_Bekanntmachung1.pdf
4 Seiten
Ebene 2
Aufbereitete Daten
Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.
- Grundbuch
- Eingetragen im Grundbuch von Waldbreitbach lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Waldbreit
Ebene 3
ImmoZVG24 Analyse
Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.
Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.