ImmoZVG24
Suche / Rheinland-Pfalz / Winnweiler

Karte wird geladen…

Kein Objektfoto · Standort

Einfamilienhaus: Friedhofstraße 1, 67722 Winnweiler, Hochstein

Friedhofstraße 1, 67722 Winnweiler, Hochstein, 67722, Winnweiler, Rheinland-Pfalz

Haus2 K 9/2026Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 1 Tag

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Einfamilienhaus
Kategorie
Haus
Adresse
Friedhofstraße 1, 67722 Winnweiler, Hochstein, 67722, Winnweiler
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
2 K 9/2026
Verkehrswert
61.000 €
Versteigerungstermin
Mi., 14. Oktober 2026 um 09:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Hochstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Hochstein 25 Hof-und Gebäudefläche Friedhofstraße 1 164 398 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen, freistehenden, teilunterkellerten Einfamilienhaus und Scheune bebautes Grundstück, wobei sich der überwiegende Teil der Gebäudesubstanz im Spannungsfeld zwischen umfassender Modernisierung und Kernsanierung befindet. Wohnfläche ca. 81 m². Verkehrswert: 61.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 23.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 21.02.2026 (ZU) Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Grundbuch
Hochstein Bl. 398

Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

Keine zusätzliche Analyse für dieses Objekt.