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Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.

Einfamilienhaus: Zeller WEg 47, 67308 Zellertal, Niefernheim

Zeller WEg 47, 67308 Zellertal, Niefernheim, 67308, Zellertal, Rheinland-Pfalz

Haus2 K 43/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 9 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Einfamilienhaus
Kategorie
Haus
Adresse
Zeller WEg 47, 67308 Zellertal, Niefernheim, 67308, Zellertal
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Sitzungssaal 2,Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
2 K 43/2025
Verkehrswert
75.000 €
Versteigerungstermin
Do., 26. November 2026 um 09:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

| Eingetragen im Grundbuch von Niefernheim Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Niefernheim 88 Hof- und Gebäudefläche Zeller Weg 47 349 118 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gem. Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit aus- gebautem Dachgeschoss. Wohnfläche ca. 89 m². Es ist ein Garagenschuppen vorhanden. Das Gebäude befindet sich laut Gutachten in einem nur bedingt bewohnbaren Erhaltungszustand. Schwerwiegende Baumängel vorhanden; Kernsanierung notwendig. Verkehrswert: 75.000,00 € Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Der Versteigerungsvermerk ist am 09.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 08.10.2025 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Noch keine aus Gutachten extrahierten Flächen- oder Objektdaten.

Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.