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Einfamilienhaus: Charlottenhof 2a, 02829 Schöpstal, Kunnersdorf

Charlottenhof 2a, 02829 Schöpstal, Kunnersdorf, 02829, Schöpstal, Sachsen

Haus4 K 24/2024Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Status: Termin aktiv

Letzte Aktualisierung bei ImmoZVG24: vor 1 Tag

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Einfamilienhaus
Kategorie
Haus
Adresse
Charlottenhof 2a, 02829 Schöpstal, Kunnersdorf, 02829, Schöpstal
Bundesland
Sachsen
Amtsgericht
Saal 119, Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz
Aktenzeichen
4 K 24/2024
Verkehrswert
253.800 €
Versteigerungstermin
Di., 27. Oktober 2026 um 09:15
Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Termin-Nr.
1

Beschreibung

zu lfd. Nr. 1: Grünfläche mit erheblichem Baumbewuchs. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren dient dieses Grundstück als Tauschfläche und ist mit Abschluss des Verfahrens nicht mehr dem Versteigerungsobjekt zuzuordnen. Statt dessen kommt ein neues Flurstück mit Flurstücksbezeichnung 182 hinzu, das als Wegefläche zur Erschließung des Bewertungsgrundstück Charlottenhof 2a dient. zu lfd. Nr. 2: Bisheriges Flst. 25 bebaut mit Einfamilienhaus, Baujahr Mitte des 19. Jh, mit angrenzender Scheune sowie mehreren Nebengebäuden; Teil einer ehem. Hofanlage. Bei Begutachtung war das Gebäude in einem überwiegend einfach ausgestatteten, mit mehreren Mängeln und Schäden behafteten Zustand, das Grundstück selbst war überwiegend gepflegt. Im Rahmen der Flurbereinigung werden die Grundstücksgrenzen angepasst, künftiges Flurstück 184. Bisheriges Flst. 17 genutzt als Grünfläche mit Baumbewuchs, bisher nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden die Grundstücksgrenzen angepasst. Künftiges Flurstück 173. Die Teilnehmergemeinschaft der ländlichen Neuordnung S 127 - Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd - weist darauf hin, dass ein Erwerber von Grundstücken in einem Flurbereinigungsverfahren das bisher durchgeführte Verfahren nach § 15 FlurbG gegen sich gelten lassen muss. Der Erwerber tritt in den Verhandlungsstand mit allen Rechten und Pflichten eines Teilnehmers in das Verfahren ein. Dies gilt auch bei einem Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes sind Änderungen an der im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindung nicht mehr möglich. Besitz und Nutzung sind übergegangen, der vereinbarte Geldausgleich wurde bereits gezahlt.

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung1.pdf

    3 Seiten

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Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Grundstück
2.512 m²

Gutachten und weitere Dateien

  • Exposee1.pdf

    5 Seiten

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Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

  • 101 €/m² Grundstück, gerechnet aus 253.800 € / 2.512 m² Grundstück