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Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte: Köhlergasse 12, 00000 Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz

Köhlergasse 12, 00000 Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz, 00000, Stadt Raguhn-Jeßnitz, Sachsen-Anhalt

Haus9 K 7/2024Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 11 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte
Kategorie
Haus
Adresse
Köhlergasse 12, 00000 Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Jeßnitz, 00000, Stadt Raguhn-Jeßnitz
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Amtsgericht
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Saal B1.02
Aktenzeichen
9 K 7/2024
Verkehrswert
40.000 €
Versteigerungstermin
Mo., 19. Oktober 2026 um 10:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Jeßnitz 3 488 Gebäude- und Nebenfläche, Köhlergasse 12 91 Objektbeschreibung: Einfamiliendoppelhaushälfte Unverbindliche Angaben laut Gutachten: Baujahr unbekannt, geschätzt auf ca. 1880. Das Grundstück weist eine Größe von 91m² und eine Wohnfläche von ca. 66 m² auf. Bebaut mit einem unterkellerten Massivgebäude, ausgebauten Dachgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Spitzboden. Augenscheinlich ungenutzt und leerstehend. Es könnte sich um Durchgangsräume handeln. Das Gebäude weist wahrscheinlich einen einfachen bis mittleren Ausstattungsstandard und einen dem Alter und dem Zeitpunkt der bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen entsprechenden befriedigenden Bau- und Unterhaltungszustand auf. Es sind Instandhaltungsrückstände und Schäden zu erkennen, die umfangreiche Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen. Die energetische Qualität ist als unterdurchschnittlich bzw. schlecht einzustufen und das Objekt ist als „nicht bzw. stark eingeschränkt barrierefrei“ zu klassifizieren. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Verstei­ger­ungs­vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenz­ver­walter­versteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Jeßnitz 3 488 Gebäude- und Nebenfläche, Köhlergasse 12 91

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung1.pdf

    2 Seiten

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Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Baujahr
1880
Grundbuch
Jeßnitz Blatt 417
Grundstück
91 m²

Gutachten und weitere Dateien

  • Exposee1.pdf

    2 Seiten

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Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

  • 440 €/m² Grundstück, gerechnet aus 40.000 € / 91 m² Grundstück
  • 146 Jahre, gerechnet aus Baujahr 1880