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Doppelhaushälfte: Finschstraße 14, 40593 Düsseldorf, Urdenbach

Finschstraße 14, 40593 Düsseldorf, Urdenbach, 40593, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Haus84 K 14/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 5 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Doppelhaushälfte
Kategorie
Haus
Adresse
Finschstraße 14, 40593 Düsseldorf, Urdenbach, 40593, Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Amtsgericht
Amtsgericht Düsseldorf, Hauptgebäude, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Etage 1., Sitzungssaal 1.115
Aktenzeichen
84 K 14/2025
Verkehrswert
660.000 €
Versteigerungstermin
Fr., 20. November 2026 um 09:30
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Einfamilienhaus als teilunterkellerte, eingeschossige Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss nebst eingeschossigem, nicht unterkellertem rückwärtigen Anbau im Zustand des Ausbaus und der Modernisierung sowie Carport in Düsseldorf-Urdenbach, Finschstraße 14, Ursprungsbaujahr 1953/54, Anbau 2021 in zeitgemäß sanierter und modernisierter Ausführungs- und Ausstattungsqualität des fiktiven Bewertungsbaujahres 2002, noch ohne Schlussabnahme, Grundstücksgröße 730 m²Sofern Sicherheitsleistung durch Überweisung erfolgen soll, ist diese in Höhe von 10 % des Verkehrswertes spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin auf das Konto der Zentrale Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16; BIC: WELADEDD zu veranlassen. Dabei sind als Verwendungszweck neben dem Stichwort „Sicherheit AG Düsseldorf“ auch der Tag des Versteigerungstermins und das Aktenzeichen anzugeben.Bei Echtzeitüberweisung ist zwecks Rückzahlung dem Gericht schriftlich die Kontoverbindung mitzuteilen.

Bekanntmachung

  • Amtliche_Bekanntmachung.pdf

    2 Seiten

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Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Grundbuch
Urdenbach Blatt 9954
Baujahr
2002

Energieausweis

Wohngebäude · Angaben aus dem vorliegenden Energieausweis

Art des Energieausweises
Energieverbrauchsausweis
Baujahr
2002

Pflichtangaben nach § 87 GEG für Wohngebäude, soweit sie im Energieausweis bzw. in den Verfahrensunterlagen stehen. Kein Ausweis in den Unterlagen — keine Klasse.

Gutachten und weitere Dateien

  • Internet

    36 Seiten

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  • Stellungnahme.pdf

    2 Seiten

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Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

  • 24 Jahre, gerechnet aus Baujahr 2002