Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer): Paulinenstraße 13, 45881 Gelsenkirchen, Bulmke
Paulinenstraße 13, 45881 Gelsenkirchen, Bulmke, 45881, Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Status: Termin aktiv
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Ebene 1
Amtliche Daten
Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.
- Objektart
- Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
- Kategorie
- Wohnung
- Adresse
- Paulinenstraße 13, 45881 Gelsenkirchen, Bulmke, 45881, Gelsenkirchen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Amtsgericht
- Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202
- Aktenzeichen
- 5 K 111/2022
- Verkehrswert
- 53.000 €
- Versteigerungstermin
- Mi., 16. Dezember 2026 um 11:00
- Verfahrensart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Termin-Nr.
- 1
Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei Eigentumswohnungen in einem voll unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (insg. 10 Wohneinheiten), Baujahr 1953/Ausbau DG 1992:A. Wohnung Nr. 3 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1286:Eigentumswohnung im 1. OG -von der Straße aus betrachtet links-, 36 m² Wfl., 1 Kellerraum.B. Wohnung Nr. 4 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1287:Eigentumswohnung im 1. OG -von der Straße aus betrachtet mittig-, 35 m² Wfl., 1 Kellerraum.Die Wohnungen Nr. 3 und 4 sind in der Örtlichkeit miteinander verbunden, werden als wirtschaftliche Einheit genutzt und waren zum Wertermittlungsstichtag (= 04.05.2023) als eine Einheit vermietet. Die Einsichtnahme der Gutachten nebst allen Anlagen wird angeraten!Die Verkehrswerte wurden gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt: A. Einzelverkehrswert Wohnung Nr. 3 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1286: 24.000,00 €B. Einzelverkehrswert Wohnung Nr. 4 - Grundbuch von Bulmke Blatt 1287: 20.000,00 €C. Gesamtverkehrswert beider Wohnungen Nr. 3 und 4 im Gesamtausgebot -Grundbücher von Bulmke Blatt 1286 und 1287: 53.000,00 €Die Summe der Einzelverkehrswerte entsprechen vorliegend nicht dem durch die Sachverständige ermittelten Gesamtwert beider Wohnungen betrachtet als wirtschaftliche Einheit.Bei den Einzelwerten waren die fiktiven Kosten eines Rückbaus in Abzug zu bringen (Trennung beider Wohnungen inkl. gemeinschaftlicher Heizungs- und Elektroinstallation, Verschließung Türöffnung zur Wohnung Nr. 3, Herstellung der im Aufteilungsplan der Teilungserklärung dargestellten Zuschnitte, etc.).
Bekanntmachung
- Datei folgt nach dem nächsten Ingest
Amtliche_Bekanntmachung.pdf
3 Seiten
Ebene 2
Aufbereitete Daten
Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.
- Grundbuch
- Bulmke Blatt 1286, Bulmke Blatt 1287
- Wohnfläche
- 36 m²
- Grundstück
- 333 m²
- Baujahr
- 1969
Gutachten und weitere Dateien
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Expose_WE_Nr__3.pdf
3 Seiten
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Gutachten_Anlagen_WE_Nr__3.pdf
63 Seiten
- Datei folgt nach dem nächsten Ingest
Gutachten_Anlagen_WE_Nr__4.pdf
63 Seiten
- Datei folgt nach dem nächsten Ingest
Gutachten_WE_Nr__3.pdf
64 Seiten
- Datei folgt nach dem nächsten Ingest
Gutachten_WE_Nr__4.pdf
65 Seiten
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Expose_WE_Nr__4.pdf
3 Seiten
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Fotos_Bilder_WE_Nr__3.pdf
13 Seiten
Ebene 3
ImmoZVG24 Analyse
Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.
- 1.472 €/m² Wohnfläche, gerechnet aus 53.000 € / 36 m² Wohnfläche
- 159 €/m² Grundstück, gerechnet aus 53.000 € / 333 m² Grundstück
- 57 Jahre, gerechnet aus Baujahr 1969