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lfd. Nr. 1: Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; lfd. Nr. 2: tls. bebautes Grundstück : Im Eck 3, 55758 Allenbach

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; lfd. Nr. 2: tls. bebautes Grundstück : Im Eck 3, 55758 Allenbach, 55758, Allenbach, Rheinland-Pfalz

Haus11 K 26/2026Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 22 Stunden

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Haus
Kategorie
Haus
Adresse
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; lfd. Nr. 2: tls. bebautes Grundstück : Im Eck 3, 55758 Allenbach, 55758, Allenbach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
11 K 26/2026
Verkehrswert
44.000 €
Versteigerungstermin
Mo., 25. Januar 2027 um 10:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Allenbach lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Allenbach Flur 8, Flurstück 114/72 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 248 1566 BV 1 2 Allenbach Flur 8, Flurstück 72/1 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 61 1566 BV 2 Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):tls. bebautes GrundstückWeitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Allenbach Flur 8, Flurstück 114/72 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 248 1566 BV 1 2 Allenbach Flur 8, Flurstück 72/1 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 61 1566 BV 2

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung1.pdf

    2 Seiten

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Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Noch keine aus Gutachten extrahierten Flächen- oder Objektdaten.

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ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

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