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lfd. Nr. 1: Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; lfd. Nr. 2: tls. bebautes Grundstück : Im Eck 3, 55758 Allenbach
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; lfd. Nr. 2: tls. bebautes Grundstück : Im Eck 3, 55758 Allenbach, 55758, Allenbach, Rheinland-Pfalz
Status: Termin aktiv
Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 22 Stunden
Ebene 1
Amtliche Daten
Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.
- Objektart
- Haus
- Kategorie
- Haus
- Adresse
- Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; lfd. Nr. 2: tls. bebautes Grundstück : Im Eck 3, 55758 Allenbach, 55758, Allenbach
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Amtsgericht
- Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
- Aktenzeichen
- 11 K 26/2026
- Verkehrswert
- 44.000 €
- Versteigerungstermin
- Mo., 25. Januar 2027 um 10:00
- Verfahrensart
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Termin-Nr.
- 1
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Allenbach lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Allenbach Flur 8, Flurstück 114/72 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 248 1566 BV 1 2 Allenbach Flur 8, Flurstück 72/1 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 61 1566 BV 2 Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):tls. bebautes GrundstückWeitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Allenbach Flur 8, Flurstück 114/72 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 248 1566 BV 1 2 Allenbach Flur 8, Flurstück 72/1 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 61 1566 BV 2
Bekanntmachung
- Datei folgt nach dem nächsten Ingest
amtliche_Bekanntmachung1.pdf
2 Seiten
Ebene 2
Aufbereitete Daten
Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.
Noch keine aus Gutachten extrahierten Flächen- oder Objektdaten.
Ebene 3
ImmoZVG24 Analyse
Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.
Keine zusätzliche Analyse für dieses Objekt.