ImmoZVG24

Karte wird geladen…

SUPER DEAL
Kein Objektfoto · Standort
SUPER DEAL

Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.

Eigentumswohnung : Breslauer Straße 48,50,52,54,56, 55743 Idar-Oberstein

Breslauer Straße 48,50,52,54,56, 55743 Idar-Oberstein, 55743, Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz

Wohnung11 K 31/2024Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 9 Tagen

Ebene 1

Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Eigentumswohnung
Kategorie
Wohnung
Adresse
Breslauer Straße 48,50,52,54,56, 55743 Idar-Oberstein, 55743, Idar-Oberstein
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
11 K 31/2024
Verkehrswert
81.400 €
Versteigerungstermin
Mo., 08. März 2027 um 11:30
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 466,11/10000 Räume, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 12 12402 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Idar-Oberstein Flur 58, Flurstück 205/2 Gebäude- und Freifläche Breslauer Straße 48, 50, 52, 54, 56 3.029 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus; Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 466,11/10000 Räume, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 12 12402 BV 1 Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Idar-Oberstein Flur 58, Flurstück 205/2 Gebäude- und Freifläche Breslauer Straße 48, 50, 52, 54, 56 3.029

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung1.pdf

    2 Seiten

    Datei folgt nach dem nächsten Ingest

Ebene 2

Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Noch keine aus Gutachten extrahierten Flächen- oder Objektdaten.

Ebene 3

ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

Hinweis, Beschreibung oder Verfahrensart gibt an, dass die Wertgrenzen weggefallen, entfallen oder aufgehoben sind, enthält die Wendung „keine Wertgrenzen“ oder gibt an, dass 5/10 und 7/10 weggefallen oder entfallen sind.