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Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude : Lindenstraße 2, 55743 Idar-Oberstein

Lindenstraße 2, 55743 Idar-Oberstein, 55743, Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz

Haus11 K 35/2024Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Status: Termin aktiv

Zuletzt mit der amtlichen Quelle abgeglichen: vor 2 Tagen

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Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude
Kategorie
Haus
Adresse
Lindenstraße 2, 55743 Idar-Oberstein, 55743, Idar-Oberstein
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
11 K 35/2024
Verkehrswert
16.000 €
Versteigerungstermin
Mo., 22. Februar 2027 um 11:30
Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Enzweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Enzweiler Flur 5, Flurstück 159/2 Gebäude- und Freifläche Lindenstraße 2 477 492 BV 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Nebengebäude Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Enzweiler Flur 5, Flurstück 159/2 Gebäude- und Freifläche Lindenstraße 2 477 492 BV 3

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung1.pdf

    1 Seiten

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Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Noch keine aus Gutachten extrahierten Flächen- oder Objektdaten.

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ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

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