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Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik): Hauptstraße 501, 55743 Idar-Oberstein

Hauptstraße 501, 55743 Idar-Oberstein, 55743, Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz

Anlage11 K 43/2025Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Status: Termin aktiv

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Amtliche Daten

Direkt aus der Bekanntmachung im ZVG-Portal der deutschen Justiz.

Objektart
Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik)
Kategorie
Anlage
Adresse
Hauptstraße 501, 55743 Idar-Oberstein, 55743, Idar-Oberstein
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Amtsgericht
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Aktenzeichen
11 K 43/2025
Verkehrswert
169.000 €
Versteigerungstermin
Mo., 08. März 2027 um 10:00
Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Termin-Nr.
1

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 48, Flurstück 228/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 501 362 10262 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik); Der Versteigerungsvermerk ist am 08.12.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 48, Flurstück 228/3 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 501 362 10262 BV 1

Bekanntmachung

  • amtliche_Bekanntmachung1.pdf

    1 Seiten

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Aufbereitete Daten

Von ImmoZVG24 aus Gutachten und Dokumenten gelesen — nicht der Wortlaut des Gerichts.

Noch keine aus Gutachten extrahierten Flächen- oder Objektdaten.

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ImmoZVG24 Analyse

Berechnet von ImmoZVG24. Verbindlich bleibt die amtliche Bekanntmachung.

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